Verbraucher ADR schützt Verbraucher

Verbraucherschlichtungsstellen sollen Verbraucher stärken

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verkündet:

Verbraucher ADR tritt in Kraft

Das am 03.12.2015 vom Bundestag beschlossene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist am 19.02.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. D. h., dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz spätestens am 01.04.2016 in Kraft tritt.

Die darin normierten Regelungen für alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution = ADR) und Streitbeilegung bei Online-Verkäufen (Online Dispute Resolution = ODR) sollen es Verbrauchern ermöglichen, ohne möglicherweise langwierige Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Verkäufern von Waren und Anbietern von Dienstleistungen zügig zu einer außergerichtlich Einigung zu kommen.

Die Schaffung von so genannten Verbraucherschlichtungsstellen ist das „Herzstück“ der Verbraucher ADR. Verbraucher können bei der zuständigen Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen. Die Verbraucherschlichtungsstelle soll dann innerhalb von 90 Tagen einen Schlichtungsvorschlag präsentieren. Das Schlichtungsverfahren wird mit der Mitteilung des Ergebnisses beendet. Das Ergebnis wird nicht veröffentlicht und ist nicht vollstreckbar. Das Verbraucherschlichtungsverfahren kann von beiden Parteien jederzeit abgebrochen werden. Die Kosten trägt, abgesehen von Missbrauchsfällen, grundsätzlich der Unternehmer. Die Anbieter von Waren oder Dienstleistungen müssen zumindest auf ihren Homepages auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen und auf diese verlinken.

Mit der „Verbraucher ADR“ soll Verbrauchern europaweit eine einfache und günstige Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmen geschaffen werden. Dem einzelnen Verbraucher soll damit ein niederschwelliger Zugang zum Recht ermöglicht werden und zugleich das materielle Verbraucherschutzrecht gestärkt werden. Ob das gelingt, wird sich zeigen. Kritiker befürchten, dass der Verbraucherschutz vielmehr beliebig und ausgehöhlt wird, wenn es keine rechtsförmlichen Entscheidungen durch die Gerichte mehr gibt.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Mediation und anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Bitte zögern Sie nicht, sich unverbindlich an die Mediationskanzlei Göttingen zu wenden. Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.