Mediationsgesetz ist in Kraft

Das Mediationsgesetz ist 2012 in Kraft getreten

Mediationsgesetz schafft Sicherheit

Mediationsgesetz in Kraft getreten!

Das Mediationsgesetz ist am 26.07.2012 in Kraft getreten. Damit ist die Zeit, in der das Mediationsverfahren im Wesentlichen ungeregelt war, vorbei. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ soll die nachhaltige außergerichtliche Konfliktbeilegung, insbesondere die Mediation, gestärkt und im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden. Private wie geschäftliche Konflikte sollen in einer Mediation zügig, kostengünstig und einvernehmlich gelöst werden können.

Damit geht ein zähes Ringen um das Mediationsgesetz zu Ende. Dass die politische Einigung so lange auf sich hat warten lassen, lag an einem Streit zwischen Bund und Ländern um die gerichtsinterne Mediation. Im Ergebnis wird es weiterhin Richter geben, die Mediationen anbieten. Sie dürfen sich zukünftig allerdings nicht mehr Mediator nennen, sondern unter der Bezeichnung Güterichter auftreten.

Das Gesetz beinhaltet neben einer Begriffsbestimmung der Mediation die Aufgaben des Mediators. Der Mediator wird zur Offenlegung von Interessenkollisionen, zur Verschwiegenheit und zur Aus- sowie Fortbildung verpflichtet.  Zudem schafft das Gesetz einen „zertifizierten Mediator“. Als „zertifizierter Mediator“ darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Stunden abgeschlossen hat, die im einzelnen vom Bundesjustizministerium noch vorzugebenden Ausbildungsanforderungen entspricht.  Hierzu wird das Bundesjustizministerium eine Verordnung über die Aus- und Fortbildung zum „zertifizierten Mediator“ erlassen.

Auch wenn die Anforderungen an einen „zertifizierten Mediator“ geringer ausfallen werden als die bisherigen Zertifizierungskriterien der Berufsverbände wie dem Bundesverband Mediation e.V., ist das Mediationsgesetz insgesamt und die Schaffung des „zertifizierten Mediators“ im Ergebnis zu begrüßen. Ziel muss eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz und Bekanntheit in der Bevölkerung sein und damit weitere Etablierung der Mediation als Konfliktlösungsverfahren der Wahl. Es ist zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium nun möglichst zeitnah die Voraussetzungen hierfür schaffen wird.

Bei Fragen zu Mediation oder Mediationsgesetz wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mediationskanzlei Göttingen. Telefonisch Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr unter 0551-50535738, per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.