Was ist Mediation?
Mediation ist kein Schiedsverfahren!
Es passiert immer wieder: Mediation wird mit anderen Konfliktbeilegungsverfahren verwechselt. Die Mediationskanzlei Göttingen nimmt das zum Anlass, über die Besonderheiten der Konfliktlösung durch Mediation aufzuklären. Diesmal: Mediation ist kein Schiedsverfahren!
Bei einem Schiedsverfahren entscheidet eine Privatperson – Schiedsfrau oder Schiedsmann – eine Streitigkeit zwischen Konfliktbeteiligten. Die Konfliktbeteiligten behalten bei einem Schiedsverfahren Einfluss und Kontrolle über die Streitbeilegung. Die Entscheidung verbleibt aber bei dem Schiedsrichter. Die Übertragung auf einen Schiedsrichter erfolgt freiwillig oder aufgrund Gesetzes. So ist bspw. im Niedersächsischen Schlichtungsgesetz (NSchlG) festgelegt, dass bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten erst nach einem erfolglosen Schiedsversuch möglich ist. Entsprechende Gesetze gibt es u.a. in Bundesländern wie Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern.
Hingegen verbleibt bei einer Mediation auch die Konfliktlösung an sich bei den Konfliktbeteiligten. Der Mediator entscheidet nicht über den Konflikt. Aufgabe des Mediators ist es vielmehr, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Mit anderen Worten: Mediation ist kein Schiedsverfahren.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Besonderheiten der Konfliktlösung durch Mediation. Sie erreichen die Mediationskanzlei Göttingen Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr telefonisch unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.