
Erbengemeinschaft mit Immobilie im Streit:
Immobilienmediation bei Erbschaft
Streit in einer Erbengemeinschaft entsteht häufig besonders dann, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Anders als Geldvermögen lässt sich eine Immobilie schwieriger teilen. Denn Miterben erwerben nicht anteilig Eigentum an einer Immobilie, sondern sind zusammen am ungeteilten Nachlass berechtigt. Das bedeutet, dass ein Verkauf der Immobilie in der Regel nur mit Zustimmung der ganzen Erbengemeinschaft möglich ist.
Das führt immer wieder zu Streit innerhalb der Erbengemeinschaft. Denn die Interessen der einzelnen Miterben können ganz unterschiedlich sein. Soll die geerbte Immobilie erhalten bleiben? Soll sie vermietet, verkauft oder will einer der Miterben das Haus/ die Wohnung selbst genutzt werden? Wie ist die individuelle Vermögenssituation der Miterben? Ist allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft wichtig, was der Erblasser gewollt hätte? Wie hoch ist der Wert der Immobilie?
Neben sachlichen Themen geht es bei Erbengemeinschaften häufig auch um persönliche Verletzungen, die aufgearbeitet werden wollen und eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erschweren. In dieser Situation ist eine Immobilienmediation bei Erbschaft sinnvoll und wird zunehmend nachgefragt. Denn bei einer Mediation können nicht nur sachliche Themen strukturiert bearbeitet, sondern auch emotionale Belastungen für die Zukunft geklärt werden, um zusammen eine eigenverantwortliche Lösung der Erbengemeinschaft für die geerbte Immobilie zu finden.
Bitte zögern Sie nicht nachzufragen, sollten Sie Fragen zur Immobilienmediation bei Erbschaft haben. Sie sind als Erbengemeinschaft im Streit über eine Immobilie und brauchen Hilfe? Sie erreichen die Mediationskanzlei Göttingen Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr telefonisch unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.