Grundsätze der Mediation
Was zeichnet eine Mediation genau aus, was sind die Grundsätze und Prinzipien einer Mediation? Die Grundsätze der Mediation sind nicht abschließend definiert. Gemeinhin wird verlangt, dass einer Mediation folgende Prinzipien konstitutiv innezuwohnen haben, um ein Konfliktbeilegungsverfahren als Mediation bezeichnen zu können:
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Freiwilligkeit
Aus § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) geht hervor, dass eine Mediation freiwillig ist. Die Konfliktbeteiligten können selbst entscheiden, ob sie an einer Mediation teilnehmen wollen und können sie jederzeit abbrechen. In der Praxis wird aber regelmäßig vereinbart, dass eine beabsichtigte Beendigung einer Mediation zuvor im Rahmen einer Mediationssitzung besprochen wird, um etwaige Gründe zu erörtern. Aus Art. 3 a) der Mediationsrichtlinie folgt, dass es der Freiwilligkeit nicht widerspricht, wenn eine Mediation von einem Gericht, angeordnet oder gesetzlich vorgeschrieben wird. Die Grundsätze der Mediation setzen Freiwilligkeit voraus.
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Vertraulichkeit
Die am Konflikt Beteiligten sichern sich zu Beginn der Mediation Vertraulichkeit zu. Die Vereinbarung von Vertraulichkeit hat den Zweck, möglichen Ängsten der Beteiligten entgegenzuwirken, vertrauliche Informationen könnten einmal gegen eine konfliktbeteiligte Partei verwendet werden und trägt dafür Sorge, dass keine mediationsrelevanten Informationen zurückgehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht ausschließt, dass eine am Konflikt beteiligte Partei vertrauliche Informationen gleichwohl preisgibt; entsteht dadurch einem Beteiligten ein Schaden, können aber grundsätzlich Sekundäransprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung bestehen. Der Mediator ist gemäß § 4 MediationsG mit den sich aus § 4 Satz 3 MediationsG ergebenden Ausnahmen von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat seit in Kraft treten des Mediationsgesetzes ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht.
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Eigenverantwortlichkeit
Die am Konflikt Beteiligten bleiben während der gesamten Dauer einer Mediation für die Absprachen und insbesondere den Inhalt der von ihnen zu treffenden abschließenden Vereinbarung verantwortlich. Sie bestimmen Inhalt und Lösung selbst und autonom. Anders als bei einem Gerichtsverfahren oder einer Schlichtung wird die Entscheidungskompetenz nicht übertragen, auch nicht auf den Mediator; die Lösungskompetenz verbleibt einzig bei den Konfliktparteien. Die Grundsätze der Mediation umfassen deshalb ganz wesentlich Eigenverantwortlichkeit und Selbstverantwortlichkeit der Medianten.
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Informiertheit
Die umfassende Information und Informiertheit der am Konflikt beteiligten Parteien sowie des Mediators ist notwendige Voraussetzung einer gelingenden Mediation. Es ist an den Beteiligten, von sich aus alle relevanten Informationen in die Mediation einzubringen. Nur wenn die Konfliktbeteiligten die erforderlichen Informationen und Tatsachen kennen, können sie eigenverantwortlich abwägen und eine Entscheidung treffen, weil sie ansonsten die Folgen ihrer Entscheidung nicht einschätzen können. Das kann dazu führen, dass die Konfliktbeteiligten (gemeinsam) entscheiden, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzubeziehen. Zur Informiertheit der am Konflikt beteiligten Parteien gehört auch, ihre jeweilige beste Alternative zu einer einvernehmlichen Lösung im Rahmen einer Mediation zu kennen. In der Regel ist es dazu ratsam, dass die Konfliktbeteiligten ihre jeweiligen Parteivertreter, vor allem Rechtsanwälte, konsultieren.
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Ehrlichkeit
Der Erfolg einer Mediation hängt ganz wesentlich auch davon ab, dass die Konfliktbeteiligten ehrlich zueinander sind. Das gilt insbesondere dann, wenn das Tatsächliche einer Auseinandersetzung unklar sind. Die Grundsätze der Mediation beinhalten daher auch Ehrlichkeit.
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Ergebnisoffenheit
Zu Beginn einer Mediation ist oft nicht klar, ob es überhaupt zu einer einvernehmlichen Lösung kommt und wenn ja, wie diese von den Konfliktbeteiligten gewollte und entwickelte Lösung aussieht. Mitunter stellt sich im Laufe einer Mediation heraus, dass die Probleme an einer ganz anderen Stelle liegen, als zunächst von den Beteiligten angenommen. Eine Mediation kann auf diese anderen – neuen – Gegebenheiten reagieren. Dies setzt voraus, dass die Konfliktbeteiligten ergebnisoffen sind. Die Grundsätze der Mediation schließen deshalb Ergebnisoffenheit ein.
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Zukunftsorientierung
Eine Mediation ist auf Lösungen für die Zukunft gerichtet. Die Befassung mit der Vergangenheit wird dabei nicht ausgeblendet, sofern sie für eine der konfliktbeteiligten Parteien subjektiv relevant ist. Die Zukunftsorientierung zählt zum Kanon der Grundsätze der Mediation, da so die Kategorisierung in „Täter“ und „Opfer“, „gut“ oder „böse“ sowie „schuldig“ oder „nicht schuldig“ überwunden werden kann.
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Neutralität:
Auch die Neutralität des Mediators zählt zum Kanon der Grundsätze der Mediation. Gemäß § 1 Abs. 2 MediationsG ist der Mediator eine „unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis„. Die Neutralität verpflichtet den Mediator zur unparteilichen Verhandlungsführung und zur Gleichbehandlung der Parteien der Mediation. Neutralität zeichnet ganz wesentlich die mediative Haltung des Mediators aus. Der Mediator hat die ihm bekannten Informationen an die Parteien gleichermaßen weiterzugeben und alle Parteien in gleicher Weise an seinen Fachkenntnissen teilhaben zu lassen. Für den Anwaltsmediator ergeben sich hieraus umfassende Tätigkeitsbeschränkungen, die der Gesetzgeber in § 3 MediationsG normiert hat.
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Allparteilichkeit
Die Grundsätze der Mediation umfassen über die Neutralität hinaus auch die Allparteilichkeit des Mediators; die Haltung des Mediators wird ganz wesentlich geprägt durch Allparteilichkeit. Der Mediator hat die Konfliktbeteiligten so zu unterstützen, dass sie gleichermaßen in die Konfliktbereinigung gehen können; er hat etwaige Machtungleichgewichte zwischen den am Konflikt Beteiligten auszugleichen und zum Beispiel dafür Sorge zu tragen, dass auch der rhetorisch nicht geschulte Konfliktbeteiligte die gleichen Redemöglichkeiten und den Raum erhält, den er benötigt, um sein Anliegen vorzutragen.
Bitte zögern Sie nicht anzurufen, sollten Sie weitere Fragen zu den Grundsätzen und Prinzipien einer Mediation haben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, wenn Sie unsicher sind, ob ein Mediationsverfahren für Sie und Ihre „Streitpartner“ das angemessene Konfliktlösungsverfahren ist. Sie erreichen die Mediationskanzlei Göttingen telefonisch Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.
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