Mediation unter Erben

 

Gibt es Streit ums Erbe, geht es neben materiellen Dingen oft auch um den Seelen- und Familienfrieden. Zu Trauer und Schmerz über den Verlust eines Angehörigen oder Freundes mischt sich dann oft Wut und Enttäuschung über die Handlungsweise des Erblassers und das Auftreten der Miterben.

Oft werden in dieser ohnehin fordernden und aufwühlenden Situation den Miterben Jahrzehnte alte Rechnungen verletzter Gefühle und Befindlichkeiten präsentiert. Oder es beginnt ein Streit darüber, dass der eine Erbe den Erblasser länger oder intensiver gepflegt hat als der andere, ohne dass dies Berücksichtigung gefunden hätte. Erben fühlen sich dann häufig benachteiligt oder übergangen, zugleich fehlt oft genau in diesem Moment die die Familie zusammenhaltende Person am Meisten, der Erblasser.

Geht der Streit vor Gericht, können zum einen in jahrelangen Gerichtsprozessen ganz erhebliche Vermögen verspielt werden. Zum anderen zerstreiten sich Familien nicht selten darüber, was zu Auseinandersetzungen über Generationen hinweg führen kann. Etwas, was der Erblasser allzu oft gerade nicht wollte.

Hier kann eine Mediation unter Erben – eine Erbschaftsmediation – Hilfe leisten. Anders als in einem Gerichtsprozess können im Rahmen einer Erbschaftsmediation auch die hinter der Auseinandersetzung ums Erbe liegenden Gesichtspunkte zur Sprache gebracht und zum Gegenstand der Konfliktlösung gemacht werden. Hierbei ist Ihnen die Mediationskanzlei Göttingen gerne behilflich.

Bitte zögern Sie nicht nachzufragen, sollten Sie weitere Fragen zur Erbmediation haben oder unsicher sein, ob dieses Verfahren für Sie und Ihre „Streitpartner“ in Frage kommt. Sie erreichen die Mediationskanzlei Göttingen Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr telefonisch unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.