
Residenzmodell, Wechselmodell und Co.:
Bei wem wohnen die Kinder bei Trennung und Scheidung?
Bei wem wohnen die Kinder bei Trennung und Scheidung ist eine bei Trennungs- und Scheidungsmediationen immer wieder zu klärende Frage. Der Europarat hat am 02.10.2015 die Resolution 2079 (2015) zur „Gleichheit und gemeinsamen elterlichen Verantwortung“ verabschiedet und sich darin für eine Stärkung des sog. „Wechselmodells“ ausgesprochen.
Der Streit, ob die Kinder bei dem Vater oder der Mutter leben und wohnen, wird häufig erbittert geführt. Mit dem Streit verbunden sind oft Ängste der Eltern, das Kind an den anderen Elternteil oder sogar an dessen neuen Partner zu verlieren. Aber auch finanzielle Interessen können eine Rolle spielen. In dieser zunächst oft verfahrenen Situation kann eine Mediation helfen.
Aufgabe des Mediator ist es dann, mit den Eltern die für sie und ihre Kinder passende Lösung der Wohn- und Lebenssituation zu erarbeiten. Bekannt ist oft nur die „14- Tage- Regelung“ des elterlichen Kontakts für ein Wochenende. Aber es gibt auch Alternativen:
Bei dem sog. „Residenzmodell“ leben die Kinder bei einem Elternteil und besuchen den anderen Elternteil zu verabredeten Zeiten oder spontan. Bei dem „Wechselmodell“ (auch „Doppelresidenzmodell“ genannt) leben die Kinder abwechselnd bei Vater oder Mutter. Bei dem „Nestmodell“ leben die Kinder in einer festen Wohnung und die Eltern wohnen abwechselnd bei den Kindern, während sie ansonsten eigene Wohnungen haben.
Egal ob „Residenzmodell“, „Wechselmodell“ bzw. „Doppelresidenzmodell“ oder „Nestmodell“: Wichtig ist, dass die Beteiligten eine maßgeschneiderte Lösung finden. Die Mediationskanzlei Göttingen ist Ihnen bei dieser Suche gerne behilflich.
Bitte zögern Sie nicht nachzufragen, sollten Sie Fragen zur Scheidungs- und Trennungsmediation haben. Sie erreichen die Mediationskanzlei Göttingen Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr telefonisch unter 0551-50535738, oder per Email info@mediationskanzlei-goettingen.de.